WEG-Reform: Was ändert sich für Eigentümer und Verwalter?

Am 17. September beschloss der Bundestag mit einer Mehrheit eine WEG-Reform, der Bundesrat ratifizierte die Gesetzesnovelle am 9. Oktober. Ab 1. Dezember 2020 gelten nun verschiedene Neuerungen, Rechte und Pflichten – sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter.

Ziel der WEG-Reform ist es, das derzeit geltende Gesetz aus dem Jahr 1951 an die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel aber auch auf die zunehmenden umweltpolitischen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten.

Die umfangreichsten Änderungen gibt es bei Ausbau, Umbau und Instandsetzung, bei der Kostentragung, der weiteren Professionalisierung von Hausverwaltung und Immobilienverwaltung sowie im Rahmen der Organisation von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen. 

Ausführliche Informationen zur WEG-Reform finden Sie in der Halleschen Immobilienzeitung.